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Wissenswertes im Gesundheitssektor.

 

Hier: Ärztliche Heilmittelverschreibungen:
Behandlungspausen
►Bei  ärztlichen Heilmittelverordnungen (z.B. Krankengymnastik) der gesetzlichen Krankenkassen                                          
achten Sie auf die 10 Tage-Regel
Das soll heissen: der Behandlungsbeginn muss spätestens 10 Tage nach
Ausstellung der Verordnung erfolgen (Achtung: in der Arztpraxis werden Sie darauf nicht hingewiesen.)
►Zwischen den Behandlungen dürfen auch nicht mehr als jeweils 10 Tage vergehen.

 
Hier: den Aufenthalt im Krankenhaus lebenswerter machen:
Rote Nasen
...sieht man nicht nur im Winter. Man sieht sie auch immer häufiger während des ganzen Jahres,
hauptsächlich dann in Krankenhäusern und Seniorenheimen.  Dort erfreuen sie  Erwachsene und Kinder,
denn Lachen ist die beste Medizin und stärkt auch noch das körpereigene Immunsystem.
►ROTE NASEN e.V. Clowns im Krankenhaus.
 Spenden auch Sie ein Lächeln (und vielleicht noch etwas mehr). Weitere Hinweise dazu unter der                                   Internet-Adresse: www.rotenasen.de
(JTB/3-2009)
 
 
Hier: Krankenhausaufenthalt
Eine OP wartet auf Sie ?  Welches Krankenhaus/Ärzteteam ist dafür bestens vorbereitet ?
►Wenn Sie selbst entscheiden, anliegend eine  Entscheidungshilfe :
"Die weisse Liste " (www.weisse-Liste.de).
(JTB/10-2009)
 
 
Hier: Titel oder Grad
►Stimmt es, dass der Doktortitel Bestandteil des Namens ist ?                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Dass der Doktor kein Namensbestandteil ist und deshalb niemand einen Anspruch darauf hat,
mit Herr oder Frau Doktor angesprochen zu werden, haben Gerichte immer wieder bestätigt,
etwa 1957 das Bundesverwaltungsgericht und 1962 der Bundesgerichtshof.
►Eine Regellung hebt den Doktorgrad gegenüber anderen Graden heraus: eben die Möglichkeit,
ihn im Ausweis oder Pass eintragen zu lassen.
►Allein die Tatsache, dass dies ausdrücklich im Gesetz steht, zeigt aber schon, dass er nicht
zum Namen  gehört - sonst wäre diese Erwähnung ja nicht nötig.
(Christopher Drössler - "Stimmt`s- Archiv, DIE ZEIT)
 
 
Hier: Wechselwirkungen
►Körperliche Beschwerden lassen Sie von Pontius zu Pilatus laufen (oder Sie werden von Pontius
zu Pilatus geschickt ) ohne erfühlbare Besserung ? Dann sind Sie reif für "Zahn bis Zeh".
Es sollte sich mal jemand die Zeit nehmen, systematisch vorzugehen. Vielleicht ist es ja
"Die Lerch` und nicht die Nachtigall "(Shakespeare).(www.zahn-zeh.de)
(JTB/2-2010)
 
 

 

 

 

 

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